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Wissenswertes zum Thema Altersvorsorge

Riester-Rente

Grundlage der Riester-Rente
Die Riester-Rente war Kernstück der Rentenreform 2001 und wurde am 01.01.2002 eingeführt. Sie steht für den Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge der Versicherten durch steuerliche Zulagen und Vorteile durch einen Sonderausgabenabzug. Die Riester-Förderung wurde in 4 Stufen eingeführt. Man spricht deshalb auch häufig von der Riester-Treppe. Seit 2008 ist die letzte Stufe der Förderung erreicht.

Grundlage der Riester-Rente ist das am 11.05.2001 verabschiedete Altersvermögensgesetz. Die Vorlage für diese neue Form der Altersvorsorge kam vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

Wie erhalten Sie die volle staatliche Zulage?
Ihr jährlicher Sparbeitrag (inklusive der Zulagen) in einen Riestervertrag muss in Abhängigkeit Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommen die nachfolgenden Werte betragen und in einen förderfähigen Riestervertrag angelegt werden.

Gefördert werden Banksparpläne, private Rentenversicherungen und Fondssparpläne. Achten Sie darauf, dass das Produkt die Prüfnummer der Zertifizierungsstelle und den Vermerk trägt: "Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des §10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig". Dies bedeutet, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
In der nachfolgenden Grafik sehen Sie die Entwicklung der Riester-Förderung. Seit 2008 ist die höchste Förderstufe erreicht.

*) Vorraussetzung: Jeder Ehepartner hat einen eigenen förderfähigen Riester-Vertrag abgeschlossen.

Sonderausgabenabzug: Liegt die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug unter der Zulage, wird die volle Zulage gezahlt. Ist die Steuererspranis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstattet.

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