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Wissenswertes zum Thema Berufsunfähigkeit
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Abstrakte Verweisung
Ist diese Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten, kann ein Versicherungsunternehmen die versicherte Person im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf, den diese Person noch ausüben kann, verweisen und somit die Leistung aus dem Versicherungsvertrag verweigern (= abstrakte Verweisung). Viele Versicherungsgesellschaften bieten zwischenzeitlich unterschiedliche Berufsunfähigkeitstarife an. So kann bei den meisten Gesellschaften für fast alle Berufsgruppen eine Tarif gewählt werden, der einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthält. Meist kostet diese Tarif etwas mehr, doch im Falle der Fälle ist das Geld gut investiert.
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