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Wissenswertes zum Thema private Krankenversicherung

Grundlagen der PKV

Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren bedeutet für einen Versicherten - auf der Grundlage heute bekannter Gesundheitskosten - lebenslang einen konstanten Beitrag zu zahlen. Die einzige unbekannte Größe dieser Kalkulation ist die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, nicht die größere Anzahl älterer Versicherter. Die Private Krankenversicherung bildet Alterungsrückstellungen und auf Wunsch zusätzlich eine spezielle Altersentlastungskomponente, die zum vereinbarten Termin mit einer Beitragsentlastung einsetzt.


Es wird somit ein risikogerechter Beitrag in Abhängigkeit von Geschlecht, Eintrittsalter, Vorerkrankungen und gewähltem Versicherungsschutz erhoben.

Im Gegensatz zur GKV wird in der PKV für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben. Somit zahlen 100% der Versicherten in der PKV Krankenversicherungsbeiträge.


Leistungsumfang
Der Leistungsumfang in der Privaten Krankenversicherung ist vertraglich geregelt. Die Leistungen der angebotenen Tarife können vom Versicherten frei gewählt werden.

Vertragsverhältnis
Die Versicherten in der Privaten Krankenversicherung sind freie Vertragspartner und können Ihr individuelles Versicherungskonzept mitgestalten.

PKV - Kostenerstattungsprinzip
In der Privaten Krankenversicherung werden die erbrachten Leistungen direkt zwischen dem Versicherten und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus abgerechnet. Der Versicherte sendet die Rechnungen an seine Krankenversicherung und erhält im tariflich vereinbarten Umfang die Leistungen erstattet.

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