Infothek

Wissenswertes zum Thema private Krankenversicherung

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Arzt, Heilpraktiker
  • nur niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung
  • Fachärzte nur mit Überweisung
  • keine Leistung für Heilpraktiker
  • Behandlung auf Krankenschein
  • Oft lange Wartezeiten
  • alle niedergelassenen approbierten Ärzte / Fachärzte
  • Facharzt ohne Überweisung
  • frei Wahl der niedergelassenen Heilpraktiker
  • Erstattung der bezahlten Rechnungen
  • kaum Wartezeiten, kein Zeitdruck
Arzneien
  • Verschreibungsverbot f. bestimmte Medikamente
  • freie Verschreibungsmöglichkeit für alle anerkannten Medikamente
Heil- und Hilfsmittel
  • Begrenztes Verschreibungsbudget
  • Zuzahlungen auf Arzneimittel
  • Zuzahlungen auf Heilmittel
  • Zuzahlungen auf Hilfsmittel
  • Sehhilfe / Brille - keine Leistung
  • keine Höchstgrenzen
  • 100 % Kostenerstattung für Arzneimittel
  • 100 % Kostenerstattung für Heilmittel
  • 100 % Kostenerstattung für Hilfsmittel
  • Sehhilfe / Brille - Erstattung entsprechend des Tarifes (z.B. 250 € p.a.)
Zahnarzt
  • 100 % der Behandlungskosten
  • ca. 50 % für Zahnersatz (mit Bonusheft 65%, seit 01.01.05 befundbezogener Festkostenzuschuss, nur einfache Materialien)
  • 100 % der Behandlungskosten
  • 75-100 % Ersatz
    (auch Gold, Keramik, Implantate, Inlays, usw.)
Krankenhaus
  • nur das nächstgelegene, geeignete, billigste
  • Stationsarzt
  • Mehrbettzimmer
  • Selbstbeteiligung bis € 10,00 täglich (für max. 28 Tage)
  • alle Krankenhäuser weltweit
  • Chefarzt
  • 1-Bett Zimmer, meist eigenes Bad/WC
  • keine Selbstbeteiligung
  • Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherung auf Wunsch
Verdienstausfall
  • max. ca. € 70,00 tgl. (max. 90 % von Netto)
  • max. Zahlung für 72 Wochen
  • Volles Nettoeinkommen absicherbar
  • Zahlung zeitlich unbegrenzt
    (max. bis Rentenfall eintritt)
Auslandsschutz
  • nur begrenzt abgesichert, wenn ein Sozial- Versicherungsabkommen besteht
  • Weltweiter Versicherungsschutz

zurück zur Infothek