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Wissenswertes zum Thema private Krankenversicherung

Kostenentwicklung und Reformen in der GKV

Kostenentwicklung
Da die Kostenturbulenzen im Gesundheitswesen zunehmen und die Menschen immer länger leben, wird die Gesundheit des einzelnen immer teurer. Die Faktoren, die die Höhe des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beeinflussen sind:

  • der Beitragssatz (je Krankenkasse unterschiedlich)
  • Ihr Einkommen (max. die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 3.525 € monatlich)
  • die Zuzahlungen zu Medikamenten (Heil- und Hilfsmittel)
  • andere Eigenbeteiligungen (wie z.B. bei Zahnersatz und im Krankenhaus)

So ist der Beitrag zur GKV im letzten Vierteljahrhundert durchschnittlich um rund 6,8 % jährlich gestiegen, bei gleichzeitiger erheblicher Reduzierung der Leistungen.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und des Höchstbeitrags zur GKV.

Reformen:
Durch einen Vielzahl umgesetzter Reformmaßnahmen müssen die nachfolgenden teilweise drastischen Leistungskürzungen der Gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden:

1982   Leistung für Zahnersatz reduziert von 80% auf 60%; Einführung der Zuzahlung für Arznei- und Heilmittel.
1983
  Keine Kostenübernahme mehr für Bagatellarzneimittel; 5,- DM Selbstbeteiligung pro Aufenthaltstag im Krankenhaus
1984
  Beitragspflicht für Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
1989
  Erhöhung der Zuzahlung; Reduzierung der Kassenzuzahlung für Sehhilfen.
1993
  Weitere Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sowie im Krankenhaus; Einschränkung des Versicherungsschutzes im Ausland.
1997
  Kürzung des Krankengeldes um 10%; Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlung; kein Zuschuss mAehr für Brillengestelle; für nach 1978 Geborene keine Leistungen mehr für Zahnersatz.
1998
  Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel steigen auf 9,- DM bis 13,- DM; Einführung des Festzuschusses bei Zahnersatz.
1999
  Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel geändert auf 8,- DM bis 10,- DM; Streichung des Festzuschusses für Zahnersatz, jetzt wieder prozentualer Zuschuss (je nach Ausführung ca. 50%); gleiche Leistung jetzt auch wieder für nach 1978 Geborene.
2002
  Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel geändert auf 4,- € bis 5,- €; 9,- € Selbstbeteiligung pro Aufenthaltstag im Krankenhaus; Krankentransporte: 13,- € Selbstbeteiligung je Fahrt.

2004

 

 

 

 

 

 

Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal.
Bei weiteren Arztbesuchen ohne Überweisung wird die Gebühr nochmals erhoben.

Zuzahlung im Krankenhaus steigt von 9 € auf 10 € pro Tag.
Der maximaler Berechnungszeitraum steigt von 14 auf bis zu 28 Kalendertage.

Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente, Hilfs- und Heilmittel beträgt künftig 10%,
mindestens 5 € und maximal 10 € pro Behandlung bzw. Verordnung.

Zuzahlung für Sehhilfen entfällt komplett.

Fahrtkosten zum Arzt werden nur noch in absoluten Ausnahmefällen erstattet.

2005
 

Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25% für die Pflegeversicherung
Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 % für die Absicherung des Zahnersatzes und des Krankengeldes

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