Kostenentwicklung und Reformen in der GKV
Kostenentwicklung
Da die Kostenturbulenzen im Gesundheitswesen zunehmen und die Menschen immer länger leben, wird die Gesundheit des einzelnen immer teurer. Die Faktoren, die die Höhe des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beeinflussen sind:
- der Beitragssatz (je Krankenkasse unterschiedlich)
- Ihr Einkommen (max. die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 3.525 € monatlich)
- die Zuzahlungen zu Medikamenten (Heil- und Hilfsmittel)
- andere Eigenbeteiligungen (wie z.B. bei Zahnersatz und im Krankenhaus)
So ist der Beitrag zur GKV im letzten Vierteljahrhundert durchschnittlich um rund 6,8 % jährlich gestiegen, bei gleichzeitiger erheblicher Reduzierung der Leistungen.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze und des Höchstbeitrags zur GKV.
Reformen:
Durch einen Vielzahl umgesetzter Reformmaßnahmen müssen die nachfolgenden teilweise drastischen Leistungskürzungen der Gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden:
| 1982 | Leistung für Zahnersatz reduziert von 80% auf 60%; Einführung der Zuzahlung für Arznei- und Heilmittel. | |
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1983
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Keine Kostenübernahme mehr für Bagatellarzneimittel; 5,- DM Selbstbeteiligung pro Aufenthaltstag im Krankenhaus | |
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1984
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Beitragspflicht für Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). | |
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1989
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Erhöhung der Zuzahlung; Reduzierung der Kassenzuzahlung für Sehhilfen. | |
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1993
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Weitere Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel sowie im Krankenhaus; Einschränkung des Versicherungsschutzes im Ausland. | |
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1997
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Kürzung des Krankengeldes um 10%; Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlung; kein Zuschuss mAehr für Brillengestelle; für nach 1978 Geborene keine Leistungen mehr für Zahnersatz. | |
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1998
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Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel steigen auf 9,- DM bis 13,- DM; Einführung des Festzuschusses bei Zahnersatz. | |
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1999
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Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel geändert auf 8,- DM bis 10,- DM; Streichung des Festzuschusses für Zahnersatz, jetzt wieder prozentualer Zuschuss (je nach Ausführung ca. 50%); gleiche Leistung jetzt auch wieder für nach 1978 Geborene. | |
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2002
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Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel geändert auf 4,- € bis 5,- €; 9,- € Selbstbeteiligung pro Aufenthaltstag im Krankenhaus; Krankentransporte: 13,- € Selbstbeteiligung je Fahrt. | |
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2004
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Praxisgebühr in Höhe von 10 € pro Quartal. Zuzahlung im Krankenhaus steigt von 9 € auf 10 € pro Tag. Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente, Hilfs- und Heilmittel beträgt künftig 10%, Zuzahlung für Sehhilfen entfällt komplett. Fahrtkosten zum Arzt werden nur noch in absoluten Ausnahmefällen erstattet. |
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2005
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Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25% für die Pflegeversicherung |