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Wissenswertes zum Thema Private Krankenversicherung

Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?

Wer freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist - also Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt seit 3 Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt sowie Selbständige oder Beamte unabhängig von Ihrem Einkommen - kann sich jederzeit für einen Wechseln in die private Krankenversicherung entscheiden.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2012 bei folgenden Werten:
Das monatliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers muss demnach über 4.237,50 €
bzw. das jährliche Bruttoeinkommen über 50.850 € liegen.

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Entwicklung der Jahresarbeitentgeltgrenze:

2011 - 49.500 € (4.125,00 €)   2010 - 49.950 € (4.162,50 €)
2009 - 48.600 € (4.050,00 €)   2008 - 48.150 € (4.012,50 €)
2007 - 47.700 € (3.975,00 €)   2006 - 47.250 € (3.937,50 €)
2005 - 46.800 € (3.900,00 €)   2004 - 46.350 € (3.862,50 €)
2003 - 45.900 € (3.825,00 €)   2002 - 40.500 € (3.375,00 €)

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