Leistungsbereiche der Privaten Krankenzusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Weitere Einschränkungen brachte das Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG), das im Jahre 2003 verabschiedet wurde und zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist.
2004:
Leistungsstreichungen und -reduzierungen
Sterbegeld, Entbindungsgeld und Leistungen der Sterilisation, die nicht aus medizinischen Gründen geboten sind, müssen die Versicherten künftig selber finanzieren. Die künstliche Befruchtung wird stark eingeschränkt (3 statt 4 Versuche, Altersgrenzen: 25-40 Jahren bei Frauen, 50 Jahre bei Männern) und nur noch zu 50 Prozent bezahlt.
- Einschränkungen bei Sehhilfen
Sehhilfen erhalten nur noch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie schwer sehbeeinträchtigte Versicherte. - Fahrtkosten für Taxi und Mietwagen
Die Kosten werden im Rahmen von ambulanten Behandlungen nicht mehr erstattet. Ausnahmen sind nur nach Genehmigung der Kasse möglich. - Pauschale Zuzahlungsregelung
Grundsätzlich wird für alle Leistungen eine Zuzahlung von 10 Prozent – jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro - erhoben. - Praxisgebühr: Zuzahlung beim Arzt
Bei ambulanter Behandlung werden je Quartal 10 Euro fällig. Ausnahme: Die Behandlung erfolgt aufgrund einer Überweisung. - Zuzahlung im Krankenhaus
Künftig beträgt die kalendertägliche Zuzahlung 10 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr.
2005:
Kinderlosen-Zuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung / Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld
Kinderlose müssen ab dem 01. Januar 2005 einen Zuschlag von 0,25 Prozent für die Pflegeversicherung bezahlen.Bisher beträgt der Beitssatz 1,7 Prozent vom Bruttolohn (max. bis zur Beitragsbemessunggrenze) wovon der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je die Hälfte übernehmen. Den Kinderlosen-Zuschlag tragen die Versicherten allein; sie zahlen also künftig 1,1 Prozent, während es für Arbeitgber bei 0,85 Prozent bleibt. Betroffen sind Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.
Ab dem 01. Juli 2005 müssen alle Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent für den Zahnersatz und 0,5 Prozent für das Krankengeld bezahlen.
Für gesetzlich Pflichtversicherte führte dies zu umfangreichen Selbstbeteiligungen und Einschnitten im Leistungskatalog.
Leider ist der Abschluss einer alternativen privaten Krankenvollversicherung häufig nicht möglich, jedoch lassen sich die Leistungen der GKV in vielen Bereichen durch eine private Zusatzversicherung erheblich erweitern und somit Zuzahlungen reduzieren.
Folgende Bereiche können Sie privat ergänzen:
- Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl.
- Zahnersatz bis 100 %
- Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankentagegeld (Einkommensabsicherung) um die Lücke zum Nettoeinkommen zu schließen.
- Krankenhaustagegeld
- Pflegekostenversicherung
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